Regeln 2018
An bei findet ihr einige Links, wo ihr euch alles Runterladen könnt, was ihr für Robotwars braucht, alle Regeln, Mitgliedsanträge, Satzungen usw. eben alles was man braucht!
Unterhalb seht ihr die Allgemeinen Regeln der
GRA ( German Robotwars Association )!
Maßgeblich Aktuelles Regelwerk der FRA 2018
Die 6kg-Klasse Regeln
150g Antweight Regelwerk
Das Antibuch, alles wichtige zum Richtigen Roboterbau
Vereinsvorstellung
Satzung
Hilfsprogramme
Bauregeln und Richtlinien Offizielle GRA-Regeln
(übernommen aus dem offiziellen FRA-Regelwerk)Übersetzung ins Deutsche durch: Ehrensberger, Helmut Heigl, Jochen Wittmann;Dirk Kasten, Stefan Duhl, Erich
1.Allgemein
1.1
Alle Teilnehmer bauen und betreiben ihre Roboter auf eigene Gefahr. Wettkampfroboter sind extrem gefährlich. Es gibt keine umfassende Auflistung, die alle möglichen Gefahren im Zusammenhang mit Wettkampfrobotern erfassen könnte. Bitte sorgen Sie dafür, dass sich weder Sie, noch andere beim Bauen, Testen oder beim Wettkampf verletzen!
1.2
Wenn Sie einen Roboter oder ein Waffensystem konstruiert haben, welches in keine der Kategorien dieses Regelwerks passt, oder auf irgendeine Art und Weise ungewöhnlich ist, oder sich am Rande des Regelwerks bewegt, so nehmen Sie diesbezüglich bitte Kontakt mit dem Veranstalter auf. Neue Ideen sind immer willkommen, aber den Veranstalter mit einer trickreichen oder spitzfindigen Auslegung des Regelwerkes zu überraschen, kann dazu führen, dass der Roboter nicht zur Teilnahme an den Wettkämpen zugelassen wird.
1.3
Das Akzeptieren aller Veranstaltungsregeln ist Pflicht. Es wird erwartet, dass sich jeder Teilnehmer an die Regeln und Vorschriften hält. Eine ständige Überwachung sollte nicht nötig sein.1.4Bei jedem Event finden Sicherheitsinspektionen [Tech-checks] statt. Der Techniker des Veranstalters stellt fest, ob der Robot regelkonform ist und ob er teilnehmen darf. Als Erbauer ist es Ihre Aufgabe, dem Techniker Ihre Konstruktion zu erklären und auf potentielle Gefahrenquellen hinzuweisen.
1.5
Verstöße gegen die grundlegenden Sicherheitsregeln der G.R.A. können neben dem Ausschluss von der Veranstaltung, zu Verletzungen oder sogar zum Tod führen.
1.5.1
Fernbedienungen (Sender, TX) dürfen beim, oder in der Nähe des Veranstaltungsorts nur dann eingeschaltet werden, wenn der Frequenz-Chip zugeteilt wurde, oder eine explizite Genehmigung des Veranstalters vorliegt.
1.5.2
Eine ordnungsmäßige Aktivierung und Deaktivierung der Roboter ist immer kritisch.
1.5.3
Roboter dürfen nur in der Arena, Test-Arena und mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eventveranstalters und dessen Sicherheitspersonals, sowie im Beisein derer, aktiviert werden!Jede Aktivierung und Deaktivierung der Roboter muss von außerhalb der Arena-Absperrung erfolgen. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters ist das Betreten der Arena bei aktivierten Robotern verboten.
1.5.4
Alle Roboter, welche sich nicht in der Arena oder Testarena befinden, müssen sich auf ihrem Transportgestell oder Böcken befinden, oder in einer Art und Weise blockiert sein, dass diese bei Aktivierung der Hauptstromversorgung keine Bewegung ausführen können. Unkontrolliert fahrende Roboter sind extrem gefährlich!
1.5.5
An allen Robotern, welche sich nicht in der Arena oder Testarena befinden, müssen an allen scharfen Ecken, Kanten, Schneiden oder Spitzen geeignete Sicherheitsabdeckungen und an allen aktiven Waffen, oder sonstigen Klemmgefahren wirksame Arretierungen angebracht werden.
1.5.6
In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass das Sicherheitspersonal es für notwendig erachtet, aus Sicherheitsgründen die Funktionen des Roboters einzuschränken. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, dass diese Einschränkungen jederzeit eingehalten werden.
1.5.7
Der Betrieb von Elektro-Werkzeugen wie Trennscheiben oder Bohrmaschinen ist im Pit - Bereich nicht erlaubt. Akkubetriebene Werkzeuge wie z.B. Akkuschrauber sind erlaubt. Es wird erwartet, dass die Roboter-Bauer die grundlegenden Sicherheitsregeln bei der Handhabung von Geräten / Werkzeugen beachten (z.B.: Handschuhe und Schutzbrillen tragen, Sicherheitsabstände einhalten, Werkzeug nur in der dafür vorgesehenen Art und Weise gebrauchen, etc.). Egal ob im Pit - Bereich oder im Werkstattbereich, bitte seien Sie vorsichtig! Es wird allen Teilnehmern an einem Event geraten Sicherheitsschuhe zu tragen.
2. Gewichtsklassen
2.1Gewichtsklasseneinteilung •
Antweight: 0 bis 150g
Featherweight: 1kg bis 13,6kg [2.2lbs bis 30lbs]
Lightweight: 13,6kg bis 25kg [30lbs bis 55lbs]
Middleweight: 25kg bis 50kg [55lbs bis 110lbs]
Heavyweight: 50kg bis 100kg [110lbs bis 220lbs]
Superheavyweight: 100kg bis 200kg [220Ibs bis 440Ibs]
Bemerkung: Bitte setzen Sie sich mit dem Veranstalter in Verbindung, bevor Sie mit einem Superheavyweight zu einer Veranstaltung anreisen. Nicht zu jedem Event sind alle Gewichtsklassen zugelassen.
2.2
Roboter auf Beinen (Walker) dürfen bis zum Doppelten der jeweiligen Gewichtsklasse wiegen. Ein Walker muss bewegliche Beine besitzen, die in der Lage sind das Gewicht des Roboters selbständig zu tragen. Roboter auf rollenden oder gleitenden Elementen werden nicht als Walker anerkannt.
2.3
Das Gesamtgewicht wird ohne Verbrauchsmaterialien gemessen - z.B. Gase und Kraftstoffe (Beachte: Batterien zählen nicht zu den Verbrauchsmaterialien). Zum Gesamtgewicht zählen nicht Sicherungsbolzen, -Bügel, -Ketten oder sonstige Ausrüstung, welche benutzt werden, um die beweglichen Teile (Arme / Waffen) zu arretieren und nicht dazu bestimmt sind, während des Kampfes am Roboter zu verbleiben. Notiz: zum Gesamtgewicht zählen auch nicht solche Sicherheitsvorrichtungen, die aus Sicherheitsgründen bei bestimmten Veranstaltungen erforderlich sind und auch während des Kampfes am Roboter verbleiben.
2.4
Wenn austauschbare Verkleidungen und/oder Waffen benutzt werden, so wird das Gewicht in der schwersten Kombination der Teile bestimmt.
3. Antriebsmechanismen
3.1
Alle Roboter müssen, um teilnehmen zu können, sich deutlich sichtbar bewegen können. Zu den erlaubten Fortbewegungsmethoden gehören:
3.1.1
Rollen (entweder auf Rädern oder der ganze Roboter).
3.1.2
Laufen (linear angetriebene Beine).
3.1.3
Schieben (über Nockenwellen angetriebene Beine).
3.1.4
Luftkissen.
3.1.5
Springen und Hüpfen (die Springhöhe kann aus Sicherheitsgründen durch den Veranstalter begrenzt werden.).
4. Fernbedienungen
4.1
Alle Featherweight, Lightweight, Middleweight, Heavyweight und Superheavyweight Roboter MÜSSEN das 40MHz VHF Frequenzband benutzen. (Ausnahme ist die UHF Frequenz 459. siehe 4.1.2). Antweight dürfen auch das VHF-Frequenzband 27Mhz benutzen. (Eine Ausnahme stellt das 495 Mhz UHF Band dar, siehe Punkt 4.1.2).
4.1.2
Das UHF Frequenzband 459 kann prinzipiell benutzt werden - aber der Veranstalter sollte vorab hierüber informiert werden.
4.2
In allen Featherweight, Lightweight, Middleweight, Heavyweight und Superheavyweight Roboter, müssen alle aktiven Systeme, die als gefährlich eingestuft werden (normalerweise Antriebs- und Waffensysteme) einen ' Failsafe'-Mechanismus haben, der in jedem System eingebaut ist. Dieser Failsave muss die jeweiligen angeschlossenen Systeme / Stromkreise bei Empfangsstörungen oder Verlust des Sendersignals auf eine voreingestellte "Aus" oder "Null" Stellung bringen. Der Roboter muss ebenso in den Failsavemodus gehen, wenn der Empfänger beschädigt wird oder die Betriebsspannung unterbrochen wird, um ein weiteres unkontrolliertes agieren des Roboters wirksam zu verhindern.
4.2.1
Das Failsafe kann auch ein kommerzielles Modul sein, welches zwischen dem Empfänger und dem anzusteuernden System geschaltet wird, sein. Die entsprechenden elektronischen Schaltungen sind bereits in einigen Empfängern z.B. PCM-Typen oder in anderen Geräten z.B. Vantec Speed-Controller eingebaut. Es kann aber auch aus digitalen Schaltungen bestehen, die bei Energie-Verlust die definierte Aus-Stellung einstellen. Anmerkung: PCM-Failsafes können u.U. einige Sekunden zwischen dem Erkennen des Ausbleibens der Empfängersignale und der Aktivierung der Failsafe-Einstellungen brauchen. Es ist nicht ratsam Servos, Potis, oder Mikroschalter-Schaltungen zum Realisieren des Failsafes zu verwenden, da diese bei Energieverlust in ihrer letzten Position verharren.
4.3
Zusätzlich zum Hauptstrom-Kontrolllicht (siehe Batterien und Energie Nr. 6.8.) , welches anzeigt, dass die Hauptstromversorgung aktiv ist, sollte der Roboter auch durch ein Licht anzeigen, dass er im "Failsafe" / "'Aus" /"Null" -Modus befindet.
4.4
OPTIONAL (wünschenswert): Zusätzlich sollten alle Middleweight, Heavyweight und Superheavyweight Roboter eine "Remote-Abschaltung" auf einen eigenen Kanal der Fernbedienung legen, welche das Failsafe des Roboters zur vordefinierten Aus oder Null-Position über einen Schalter bringt. Dies soll die Deaktivierung der Roboter von außerhalb einer völlig abgeschlossenen Arena ermöglichen.
4.5
Alle Systeme des Roboters MÜSSEN zur Zufriedenheit des Veranstalters funktionieren, bevor der Roboter zum Wettkampf zugelassen wird.
4.6
Es müssen mindestens drei verschiedene Frequenzen (in der Regel Quarzpaare für Sender [ TX ] und Empfänger [ RX ] ) für jede einzelne benutzte Fernbedienung [ RC ] die im Roboter zum Einsatz kommen vorhanden sein. Wenn einstellbare Empfänger ohne separaten Empfängerquarz benutzt werden , so müssen nur für den Sender drei unterschiedliche Frequenzen (Quarze) vorhanden sein (die natürlich am Empfänger einstellbar sein müssen). Wenn ein Roboter mit mehr als einer Fernbedienung gesteuert wird, so müssen für jede der benutzten Fernbedienung drei unterschiedliche Frequenzen zur Verfügung stehen z.B. bei zwei benutzten Fernbedienungen müssen folglich sechs unterschiedlichen Frequenzen bzw. sechs unterschiedliche Quarzpaare vorhanden sein.
4.7
Frequenzen müssen leicht geändert / gewechselt werden können. Werden z.B. Quarze verwendet, so müssen sie insbesondere beim Empfänger [ RX ] leicht zugänglich sein, um sie schnell austauschen zu können (Richtzeit: ca. 5 Minuten).
4.8
Die maximal zulässige Senderausgangsleistung beträgt 100 Milliwatt (Dies ist ein Standardwert bei Modellbau-Geräten).
4.9
Wenn Sie ein selbstgebautes Steuersystem benutzen, müssen Sie dieses zuerst im Vorfeld mit dem Veranstalter abklären und während der technischen Überprüfung kundtun.
4.10
Der Veranstalter kann einen Extra-Schalter für den Stromkreis des Empfängers fordern.
4.11
Der Veranstalter kann Frequenzen fürs Testen und aus Sicherheitsgründen sperren, welche Sie folglich nicht verwenden dürfen.
4.12
Bei Veranstaltungen außerhalb Deutschlandes können zusätzliche Frequenz-Beschränkungen gelten.
5.
Autonome/Halb-Autonome RoboterRoboter, die kein menschliches Agieren / bewusste Aktivierung bzw. Steuerung für eine oder mehrere ihrer Funktionen erfordern. (Wenn Sie einen autonomen Roboter oder einen Roboter mit wichtigen autonomen Funktionen mitbringen, kontaktieren Sie bitte im Vorfeld den Veranstalter).
5.1
Jede autonome Funktion eines Roboters, einschließlich Antrieb und Waffen, muss per Fernbedienung aktiviert und deaktiviert werden können.
5.2
Während der Roboter deaktiviert ist, darf er auf keinerlei Art und Weise autonom operieren.
5.3
Zusätzlich zum erforderlichen Hauptstrom-Licht müssen Roboter mit autonomen Funktionen ein zusätzliches, deutlich sichtbares Licht haben, das anzeigt, ob er sich im autonomen Modus befindet oder nicht .
5.4
Für den Fall, dass die Deaktivierungsvorrichtung per Fernbedienung des Roboters beschädigt ist, muss der Roboter sich automatisch 4 Minuten nach seiner Aktivierung selbstständig deaktivieren.
6. Batterien und Energie
6.1
Die einzigen erlaubten Batterien sind solche, bei denen nach einer Beschädigung oder einer Lageänderung der Inhalt nicht auslaufen oder versprüht werden kann. Dies heißt, dass Standardnasszellenbatterien von Autos und Motorrädern verboten sind. Beispiele erlaubter Batterien sind Gelbatterien und Glasvliesbatterien, z.B. Yuassa, Hawkers, NiCads, NiMh, Trockenzellen, AGM, Li-ion, usw.. (wenn Ihre Konstruktion einen neuen Batterietyp verwendet, bei der Sie nicht sicher sind, ob dieser erlaubt ist, kontaktieren Sie bitte vorab den Veranstalter.).
6.2
Die mittlere Arbeitsspannung darf 36V Gleichstrom oder 36V Wechselstrom (Effektivwert) nicht überschreiten. Ausnahme: wenn eine frühere Zustimmung von dem Veranstalter bestätigt wird. (Es ist bekannt und wird akzeptiert, dass eine vollgeladene Batterie eine etwas höhere Spannung als die Nennspannung aufweist).
6.3
Bei allen Featherweight, Lightweight, Middleweight, Heavyweight und Superheavyweight Roboter muss gewährleistet sein, dass alle "Energie" von den Waffen- und den Antriebsystemen (Systeme, die Menschen möglicherweise körperlich verletzen können) auf eine einfache Art und Weise abgeschaltet werden kann, ohne die ausführende Person zu gefährden.
6.3.1
Die Hauptstromkreisunterbrechung muss ein Removable Link (RL) sein (Anmerkung: es ist eine physisch entfernbare Steckbrücke oder vergleichbares gemeint), welcher niemals eingesteckt sein darf, außer in der Arena, oder unter Aufsicht eines Technikers des Veranstalters. Schlüssel oder Schalter sind nicht erlaubt. Wenn es mehr als einen RL gibt, so müssen diese dicht beieinander angeordnet sein.
6.3.2
Der RL muss in einem sichtbaren Bereich der Hülle des Roboters untergebracht sein, weit genug weg, von jeglicher Waffe oder dem Antriebsystem. Die Position / Lage des RL muss deutlich gekennzeichnet sein.
6.3.3
Der RL kann unter einer Abdeckung angebracht werden. Allerdings muss die Abdeckung ohne den Gebrauch von Werkzeugen zu öffnen sein.
6.3.4
Wenn der Roboter einen Verbrennungsmotor (IC) verwendet, muss die Motorabschaltung über einen als deutlich gekennzeichneten "Kill"-Schalter möglich sein. (siehe Abschnitt 7 für weitere Details).
6.4
Alle Featherweight, Lightweight, Middleweight, Heavyweight und Superheavyweight Roboter müssen mit einem Ein/Ausschalter versehen sein, der sowohl den Empfänger-, als auch die Antriebs- / Waffenstromkreise unterbrechen, sprich: alle Systeme komplett stromlos schaltet ! Wenn es mehr als einen Schalter gibt, müssen diese dicht nebeneinander angeordnet werden.
6.5
Damit kein Kurzschluss bzw. Feuer entsteht, muss sehr darauf geachtet werden, dass die Batteriekontakte gut isoliert sind.
6.6
Die Stromleitungen müssen einen hinsichtlich des maximalen Stromflusses ausreichend dimensionierten Querschnitt aufweisen.
6.7
Stromführende Leitungen sollten nicht durch ungeschützte, nach außen ragende, leicht erreichbare Bereiche des Roboters geleitet werden.
6.8
Alle Middleweight, Heavyweight und Superheavyweight Roboter müssen ein Kontrollicht haben, das von der Außenseite des Roboters gut sichtbar ist, und leuchtet, wenn die Hauptstromversorgung aktiviert ist.
6.9
Der Roboter muss per RL von außerhalb der Arena sowohl aktivierbar, als auch deaktivierbar sein. (z.B. aus dem Vorbereitungsbereich über eine niedrige Schutzwand).
7.
Verbrennungsmotoren [ IC ] (Anmerkung: prüfen bitte Sie vorher, ob Ihr Veranstalter Verbrennungsmotoren erlaubt).
7.1
Die Kraftstoffkapazität ist auf 17floz (500ml) begrenzt.
7.2
Extra Kraftstofftanks müssen aus Kunststoff bestehen, welche für diese Einsatzart geeignet sind. (z.B. Nylon).
7.2.1
Wenn der Tank beim Motors integriert ist und aus Metall besteht, so muss die Verschlusskappe aus Kunststoff- oder einem Kunststoff "Pop off" Verschluss bestehen.
7.2.2
Der Behälter muss gegen Beschädigungen / Durchlöcherung ausreichend geschützt werden.
7.3
Alle Kraftstoffleitungen müssen aus geeignetem Material bestehen und korrekt befestigt sein. Sie müssen so verlegt werden, dass die Wahrscheinlichkeit beschädigt zu werden, minimiert ist.
7.4
Eine Rückholfeder muss an der Drossel eines jeden Verbrennungsmotors angebracht sein, um die Drossel für den Fall, dass das Servo bricht oder eine Fehlfunktion aufweist, in einen Leerlauf- oder Ausmodus zu bringen (Diese muss ebenso in Verbindung mit dem Failsafe erfolgen).
7.5
Alle Waffen oder Fahrsysteme müssen durch eine Kupplung mit dem jeweiligen (Verbrennungs-) Motor verbunden sein. Die Kupplung muss den Motor abkuppeln, wenn der Motor in den Leerlauf gestellt wird. (Dies gilt nicht für Motoren, die für den Antrieb von Generatoren oder Hydraulikpumpen benutzt werden).
7.6
Alle (Verbrennungs-)Motoren müssen per Fernbedienung abschaltbar sein!
7.7
Ein Roboter, in dem Flüssigbrennstoff oder Öl verwendet wird, sollte so entworfen werden, dass nichts ausläuft wenn er umgedreht wird. (kleineres Durchsickern / Tropfen wird toleriert, wenn dieses jedoch andere Roboter behindert oder es eine große Reinigungsaktion nach sich ziehen sollte, wird der Roboter von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.)
7.8
Verbrennungsmotoren, welche nicht Kolbentypen sind (z.B. Turbinen usw..) müssen vorher vom Veranstalter genehmigt werden.
8. Pneumatik
8.1
Nach Möglichkeit sollte in den verwendeten Pneumatiksystemen eines der folgenden Gase verwendet werden: Kohlendioxid (CO2), Luft , Argon (Ar) oder Stickstoff (N2). Andere inerte Gase können grundsätzlich verwendet werden, dies ist jedoch vorher mit dem jeweiligen Eventveranstalter abzuklären. (Man sollte aber beachten, dass CO2 üblicherweise das einzige, von den U.K.-Eventveranstaltern bereitgestellte Gas für Nachfüllzwecke ist).
8.2
Der maximale Druck darf in keinem Punkt des Pneumatiksystems 1000 psi (68 bar) überschreiten.
8.3
Das komprimierte Gas muss in geeigneten, kommerziell gefertigten, für diesen Zweck zugelassenen, baumustergeprüften und zertifizierten Behältern gelagert werden. Ausnahme: Dies ist nicht nötig, wenn der Maximaldruck im Behälter 50 psi (3,4 bar) nicht überschreitet. Anmerkung: Manche Veranstaltungen haben restriktivere Vorschriften bezüglich Flaschengröße bzw. -gewicht. In diesen Fällen ist der Eventveranstalter im Vorfeld zwecks Klärung zu kontaktieren.
8.4
Der Gasbehälter muss mit einer geeigneten Berstscheibe, bzw. mit einem Druckbegrenzungs- (Sicherheits-) Ventil mit einem Öffnungs- /Berstdruck von 190 bar ausgestattet sein.
Ausnahmen:
1. Wenn der Behälter vom Hersteller, bzw. einer befugten Verkaufsstelle des Herstellers gefüllt und von diesem versiegelt (Banderole) wurde.
2. Wenn der Maximaldruck im Behälter 50 psi (3,4 bar) nicht überschreitet.
Es ist dem Eventveranstalter vorbehalten, die Siegel/Banderolen auf Vorhandensein oder Beschädigungen zu überprüfen.
8.5
Behälter mit einem Fülldruck von mehr als 50 psi müssen mit einem geeigneten, von außen zugänglichem Absperrorgan ausgestattet sein.
8.6
Gasbehälter, die konstruktionsbedingt kein Absperrventil eingebaut haben (z. B., wenn die Gaszufuhr beim Einschrauben in einen Adapter geöffnet wird), wie zum Beispiel Einweg- Schweißgasflaschen oder Flaschen für Sodawasserbereiter müssen ein zusätzliches, von außen zugängliches Absperrorgan besitzen.
8.6.1
Die Leitung vom Absperrorgan zum Behälter muss so kurz wie möglich gehalten werden und vor der Demontage des Behälters völlig entlüftet werden können.
8.7
Alle Pneumatikkomponenten die mit höheren Drücken als 50 psi (3,4bar) beaufschlagt werden können, müssen zumindest für den höchsten, im jeweiligen Teil des Pneumatiksystems auftretenden Druck ausgelegt sein. Dies muss durch Datenblätter oder Angaben des Herstellers, bzw. entsprechende Prüfbescheinigungen belegbar sein.
8.7.1
Selbst gefertigte Komponenten, bzw. Komponenten, die abweichend der vom Hersteller festgelegten Spezifikationen betrieben werden, müssen von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert werden. Hierbei sind die Teile einer Druckprobe mit 120% des an der jeweiligen Stelle im Pneumatiksystems auftretenden Maximaldrucks zu unterziehen.
8.7.2
Komponenten, die ursprünglich für Hydraulikanwendungen konstruiert wurden, dürfen nur mit max. 50% des spezifizierten Nenndrucks beaufschlagt werden.
8.8
Jede Druckschiene des Pneumatiksystems (unterschiedliche Druckstufen, z. B. Hoch- und Niederdruckkreis) muss durch ein separates, auf den jeweiligen Höchstdruck eingestelltes, geeignetes und geprüftes Druckbegrenzungsventil (DBV) abgesichert sein.
8.8.1
DBV´s müssen entweder auf 1000 psi (68bar) oder auf 110% des kleinsten Nenndrucks der im jeweiligen Kreis verwendeten Komponente eingestellt sein.
8.8.2
Pneumatiksysteme die mit einem Druck von weniger als 50 psi arbeiten, oder Systeme die von einem Luftkompressor mit einem Maximaldruck, der kleiner ist, als der kleinste Nenndruck der im System verwendeten Komponenten gespeist werden, benötigen kein DBV.
Anmerkung:
Die DBV´s legen den maximal möglichen Druck im System fest. Die DBV´s müssen von der Durchflussrate so ausgelegt sein, dass ein eventuell auftretender Überdruck sicher abgeleitet werden kann. Jeder Versuch, die Einstellungen der DBV´s zu manipulieren, wird als grober Regelverstoß angesehen und kann zum Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers führen.
8.9
Die DBV´s sollen leicht zugänglich sein und müssen zu Testzwecken demontiert werden können.
8.10.
Alle Pneumatikkomponenten müssen sicher befestigt und innerhalb der Außenhaut des Roboters ausreichend geschützt angebracht werden. Alle Komponenten, in denen Gas gespeichert werden kann (Flaschen, Puffertanks, etc.), müssen so montiert sein, dass sie sich auch im Falle einer Zerstörung des Roboters nicht aus Ihren Befestigungen lösen können.
8.11
Manometer und Prüfanschlüsse werden von der GRA nicht verlangt, können aber bei nicht- Deutschland- Events eventuell vorgeschrieben werden.
8.12
Alle Pneumatiksysteme müssen ein von außen zugängliches Entlüftungsventil besitzen, das eine schnelle und ausreichende Druckentlastung der nach dem Hauptabsperrorgan angeordneten Systeme ermöglicht. Dies schließt auch Systeme mit einem max. Druck von 50 psi (3,4 bar) ein.
8.12.1
Das Entlüftungsventil muss während der Zeit, in der der Roboter nicht in der Arena ist, oder Tests durchgeführt werden, immer geöffnet sein. Besondere Vorsicht ist bei Systemen mit eingebauten Rückschlagventilen erforderlich, es muss gewährleistet sein, dass jeder Teil des Pneumatiksystems nach Öffnen des Entlüftungsventils drucklos ist.
8.13
Die Gasbehälter müssen für Kontroll- und Nachfüllzwecke einfach zu demontieren sein. Sie sollten sicherstellen, dass Ihr Behälteranschluss mit der Füllstation kompatibel ist, bzw. entsprechende Adapter zur Verfügung stehen.
8.14
Pneumatiksysteme die Heizungen, bzw. Druckübersetzer verwenden, sind nicht empfehlenswert. Sollte Ihre Konstruktion derartige Komponenten eingebaut haben, bitten wir Sie, vorab den jeweiligen Eventorganisator zwecks Genehmigung zu kontaktieren.
8.15
Pneumatikkomponenten, die nach dem 1. Juni 2002 hergestellt wurden, müssen eine CE- Kennzeichnung aufweisen. Selbstbauteile, die seit dem 30. Mai 2002 hergestellt wurden, benötigen eine Kennzeichnung, aus der hervorgeht, dass das entsprechende Bauteil nicht zum Verkauf bestimmt, sowie nicht konform zur „Pressure Equipment Directive“ (PED) der EU ist. Komponenten, die vor dem 30. Mai 2002 hergestellt wurden, benötigen keine CE- Kennzeichnung.
9. Hydraulik
9.1
Der maximal zulässige Druck in hydraulischen Systemen muss über ein Druckablassventil auf 3000 psi / 207 bar / 20.7 mps begrenzt werden.
9.2
Hydraulikflüssigkeitssammelbehälter müssen aus einem für diese Anwendung geeignetem Material sein.
9.3
Hydraulikleitungen und -befestigungen müssen nach British Standard (BS) gefertigt sein.
9.4
Hydraulikleitungen und -fittings (Verschraubungen) müssen für den maximalen auftretenden Druck, der innerhalb des Roboters verwendet wird, ausgelegt sein.
9.5
Hydraulikleitungen müssen so verlegt werden, dass die Wahrscheinlichkeiten zerschnitten oder beschädigt zu werden minimiert ist.
9.6
Hydraulische Druckspeicher sind verboten, gleich welcher Form oder Ausprägung.
10.
Rotationswaffen oder Full-Body-Spinner(Full-Body-Spinner mit einer exzentrischen Massenverteilung oder ` thwackbots' werden von den Regeln dieses Abschnittes nicht erfasst, es sei denn sie rotieren mit über 500 Umdrehungen pro Minute [ UPM ]).
10.1
Das drehende Element jeder Rotationswaffe muss nach Abschaltung der Waffe innerhalb von 60 Sekunden zum vollständigen Stillstand kommen.
10.2
Bei Rotationswaffen, die ZWEI der drei nachfolgenden Bedingungen erfüllen, muss vorab die Konstruktion durch den Veranstalter genehmigt werden, hierzu ist eine Beschreibung beim Veranstalter einzureichen.
10.2.1
Das drehende Element wiegt mehr als 20% des Robotergesamtgewichts. (dieses schließt auch alle die Motorkomponenten mit ein, die direkt mit der Drehachse des Drehenden Elementes verbunden sind).
10.2.2
Das drehende Element dreht über 500 Umdrehungen pro Minute (UPM).
10.2.3
Das drehende Element ist im Durchmesser größer als 24 Zoll (60,96cm) .
11. Federn und Schwungräder
11.1
Jede große Feder, die für den Antrieb, oder als Waffenenergie benutzt wird, muss einen Mechanismus aufweisen, mit der sie gespannt und aktiviert werden kann. Dieses muss der Roboter mit eigener Kraft bewerkstelligen können.
11.1.1
Unter keinen Umständen darf eine größere Feder gespannt werden, wenn sich der Roboter außerhalb der Arena bzw. der Testarena befindet.
11.1.2
Kleine Federn wie die, die innerhalb von Schaltern, oder anderen kleineren Vorrichtungen verwendet werden, sind von dieser Richtlinie ausgenommen. (Unter Umständen können Federn, die in Roboter mit weniger als 5 Kg Gewicht eingebaut sind, von dieser Richtlinie ausgenommen werden. (Bitte setzen Sie sich mit dem Eventveranstalter zur Klärung dieser Frage vorab in Verbindung).
11.2
Kein Schwungrad oder ähnliche Vorrichtungen, die geeignet sind kinetische Energie zu speichern, dürfen außerhalb der Arena oder Testarena in Schwung gebracht werden oder Energie speichern!
11.2.1
Per Fernbedienung muss der Roboter in der Lage sein die kinetische Energie solcher Vorrichtungen mit eigenen Mitteln auf- und abzubauen.
11.3
Alle Federn, Schwungräder und ähnliche energiespeichernde Vorrichtungen müssen beim Ausbleiben des Empfängersignals, oder bei Energieverlust in eine sichere Position gebracht werden (Failsafe).
12
Verbotene Waffen und MaterialienDer Einsatz der folgenden Waffen und Materialien ist verboten. (Anmerkung: Einige der aufgelisteten Punkte können als Effekte erlaubt sein, aber nicht als Waffen. Wenn Sie eine solche Anwendung benutzen wollen, von der Sie der Meinung sind, dass sie erlaubt sein könnte, so setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Eventveranstalter zur Klärung dieser Frage in Verbindung).
12.1
Waffen, welche anderen Robotern unsichtbare Schäden zufügen. Dies beinhaltet folgende nicht abschließende Aufzählung typischer Vorrichtungen:
12.1.1
Elektrische Waffe wie z.B. Tesla-Spulen, Van-der-Graaf Generatoren, Elektroschocker und elektrische Viehtreibstöcke.
12.1.2
Störsender, etc.
12.1.3
Hochfrequente Störungen, verursacht durch Verbrennungsmotoren (Störquellen an Zündsystemen sind abzuschirmen).
12.1.4
EM-Felder (elektromagnetische Felder) von Permanent- oder Elektromagneten, welche die Elektronik von anderen Roboter stören.
12.2
Waffen oder Verteidigungssysteme, welche geeignet sind den Kampf zwischen 2 oder mehr Roboter zu stoppen oder zu verhindern. Dies beinhaltet folgende nicht abschließende Aufzählung typischer Vorrichtungen:
12.2.1
Blockierungs- Einwickelungsvorrichtungen, wie Netze, Angler-Schnüre, Kabel, Ketten, Klebstoffe oder Bänder, welche beim Einsatz zur Folge haben, dass der Kampf gestoppt werden muss, um die Roboter zu trennen.(Sollte dieses eintreten, verliert der Verursacher den Kampf!).
12.3
Die Geschwindigkeit von jeglicher drehenden Waffe - z.B. Kreissägenblätter, Trennscheiben etc. darf die Angaben des Herstellers nicht überschreiten. Die Herstellerangaben müssen bei der Inspektion verfügbar sein.
12.4
Rotierende gehärtete Stahlklingen, die zersplittern könnten sind nicht erlaubt.
12.5
Kommerzielle Klingen - z.B. Bajonette - dürfen die Länge von 20 cm / 8 Inch nicht überschreiten.
12.6
Freifliegende Projektile müssen über eine Fangvorrichtung / Fangleine verfügen, die geeignet ist, dass mit voller Geschwindigkeit fliegende Projektil sicher zu stoppen. Die Fangvorrichtung / Fangleine darf nicht Länger als 2,5m sein.
12.7
Hitze und Feuer sind als Waffe verboten (bei manchen Veranstaltungen jedoch, können Feuereffekte begrenzt erlaubt werden). Dies beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
12.7.1
Hitze, welche den Gegner beschädigen soll.
12.7.2
Entflammbare Flüssigkeiten oder Gase.
12.7.3
Explosive oder entflammbare Stoffe wie:
12.7.3.1
Gefährliche Stoffe nach der DOT Klasse C (Department of Transportation, Entspricht unseren ADR Klassen, Kompatibilität ist noch festzustellen).
12.7.3.2
Schießpulver / Zündpatronen.
12.7.3.3
militärische Sprengstoffe.
12.8
Licht und Rauch, welche die Sicht auf die Roboter für die Teilnehmer, Jury, Offizielle und Zuschauer beeinträchtigt (Dein Roboter darf allerdings den Gegner physikalisch umschließen). Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:
12.8.1
Grosse Mengen Rauch oder Staub (Begrenzte Raucheffekte können bei einigen Veranstaltungen erlaubt sein).
12.8.2
Licht z.B. externe Laser größer Klasse 2 (1mW Leistung) oder Stroboskop-Licht, welche den Gegner blenden können.
12.9
Die Verwendung von potentiell gefährdenden oder gefährlichen Materialien (z.B. giftige oder ätzende Stoffe) am Roboter ist dort verboten, wo sie in Kontakt mit dem Menschen kommen können, oder durch Beschädigung des Roboters mit dem Menschen in Kontakt kommen können. Bemerkung: Wenn Sie Fragen hierzu haben, so setzen Sie sich bitte vor dem Event mit dem Eventveranstalter in Verbindung.
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